Förderprogramm

Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie)

Förderart:
Zuschuss, Darlehen
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung, Aus- & Weiterbildung, Außenwirtschaft, Beratung, Forschung & Innovation (themenoffen), Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Existenzgründer/in, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Tel: +49 341 70292-0 (Anrufzeiten: Montag 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Dienstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Mittwoch 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Donnerstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Freitag: 09:00 Uhr – 13:00 Uhr)

Fax: +49 351 491040-00

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie einzelbetriebliche und überbetriebliche Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert einzelbetriebliche und überbetriebliche Vorhaben mit dem Ziel, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern.

Sie erhalten die Mittelstandsförderung auf Grundlage der folgenden Einzelprogramme:

  • Kurzberatung,
  • Betriebsberatung/Coaching,
  • Umweltmanagement,
  • Markteinführung innovativer Produkte,
  • Projekte mit Modellcharakter.

Sie erhalten die Förderung normalerweise als Zuschuss. Davon ausgenommen ist der Bereich Markteinführung innovativer Produkte; hier können Sie ein Darlehen erhalten.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die SAB. Dort reichen Sie bitte auch Ihre Anträge ein.

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