Förderprogramm

Mittelstandsförderung – B.I.4 – Umweltmanagement

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Beratung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Mittelstandsrichtlinie – Umweltmanagement Ellipsis RKW Sachsen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie betriebliche Maßnahmen planen, die zu einem schonenderen und effektiveren Umgang mit Ressourcen führen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert ergänzend zu den Umweltberatungen gemäß „Betriebsberatung/Coaching“ die Einführung von Umweltmanagementsystemen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die schonende und effektive Nutzung natürlicher Ressourcen soll Kosten senken, der Risikovorsorge dienen und insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit der KMU erhöhen.

Sie erhalten die Förderung für Beratungen, Workshops und Prüfungen im Zusammenhang mit den folgenden Maßnahmen:

  • Validierung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung (EG),
  • Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems nach internationalen Standards (DIN EN ISO 14001) und Zertifizierung der Nutzung von Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Quellen entlang der Produktkette (PEFC-CoC, FSC-CoC),
  • Energieberatungen zur Entwicklung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1,
  • Einführung eines sonstigen Umweltmanagementansatzes wie zum Beispiel Ökoprofit, Qualitätsverbund umweltbewusster Betrieb (QuB) oder DLG-Nachhaltigkeitsstandard) sowie
  • Gruppenprojekte unter Beteiligung mehrerer KMU, mit denen Umweltmanagementsysteme eingeführt und weiterentwickelt werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Im Direktverfahren erhalten Sie einen Zuschuss bis zu 40 Prozent. Stellen Sie Ihren Antrag über einen Qualitätssicherer, erhalten Sie einen Zuschuss bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 350,00 pro Tag.

Die Förderung beträgt pro Kalenderjahr

  • für Validierung und Zertifizierung maximal EUR 8.000,
  • für Gruppenprojekte maximal EUR 30.000 und
  • für Beratungsleistungen maximal EUR 12.000 innerhalb von 3 Jahren.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens eigenständig oder über einen anerkannten Qualitätssicherer wie Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH oder RKW Sachsen GmbH bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

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