Förderprogramm

Richtlinie Berufliche Bildung – Meisterbonus

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Tel: +49 341 70292-0 (Anrufzeiten: Montag 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Dienstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Mittwoch 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Donnerstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Freitag: 09:00 Uhr – 13:00 Uhr)

Fax: +49 351 491040-00

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Weiterführende Links:
Industrie- und Handelskammer Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Zuständige Handwerkskammer Meisterbonus

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine Fortbildung erfolgreich mit der Meisterprüfung abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert Sie als erfolgreiche Absolventin oder erfolgreichen Absolvent einer gewerblich-technischen, land-, forst- oder hauswirtschaftlichen sowie gewerblich-verwaltungstechnischen Aufstiegsfortbildung zur Handwerksmeisterin oder zum Handwerksmeister, Industriemeisterin oder Industriemeister oder Fachmeisterin oder Fachmeister.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 2.000 je Absolventin oder Absolvent.

Ihren Antrag reichen Sie spätestens 1 Jahr nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses ein.

Als Absolventin oder Absolvent wenden Sie sich an die jeweils zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Die zuständige Kammer richtet ihren Antrag an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Service
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