Förderprogramm

Landes-Technologieförderung – E – Innovations- und technologiepolitisch bedeutsame Veranstaltungen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Beratung, Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Innovationsveranstaltungen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Veranstaltungen durchführen, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft.

Sie erhalten die Förderung für die Vorbereitung und Durchführung von

  • Veranstaltungen in Sachsen mit dem Ziel der Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft sowie
  • Veranstaltungen in Sachsen, die den sächsischen Unternehmen den Zugang zu nationalen und internationalen Kapitalgebern erleichtern und nationale und internationale Kapitalgeber auf den Freistaat Sachsen aufmerksam machen.

Als Veranstaltungsformate kommen Workshops, Kooperationsforen, internationale Fachkongresse, mehrtägige Fachsymposien und andere geeignete Veranstaltungen in Frage.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 60.000 pro Veranstaltung.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der 1. Verfahrensstufe können Sie laufend Projektskizzen einreichen. Werden diese positiv bewertet, werden Sie von der Bewilligungsstelle aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Richten Sie diesen Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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