Förderprogramm

Internationale Zusammenarbeit

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsische Staatskanzlei

Ansprechpunkt:

Landesdirektion Sachsen

Altchemnitzer Straße 41

09120 Chemnitz

Weiterführende Links:
Förderung der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit sowie des Europagedankens (RL Internationale Zusammenarbeit)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Projekte planen, mit denen die internationale Zusammenarbeit und der Europagedanke gestärkt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie, wenn Sie die interregionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit in den Euroregionen des Freistaates und mit anderen Partnerstaaten verbessern sowie Projekte planen. Diese Vorhaben sollen der Verbreitung des Europagedankens und der gemeinsamen Werte der Europäischen Union dienen.

Dazu gehören auch innovative bi- und vorzugsweise trinationale Projekte, mit denen die Beziehungen mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik (Zukunftsregion) im besonderen Maße intensiviert werden.

Sie erhalten die Förderung unter anderem für

  • Erfahrungsaustausche,
  • Informationsveranstaltungen,
  • Kultur- und Sportveranstaltungen,
  • Begegnungen und Exkursionen von Kinder-, Schüler und Jugendgruppen,
  • Erstellung von Informationsmaterial,
  • Sprachcamps und Sprachkurse in Deutsch, Polnisch, Tschechisch und Sorbisch.

Zudem erhalten Sie eine Förderung für Module der dezentralen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit der Europe Direct Informationszentren (EDIC).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, aber

  • maximal EUR 4.000 für Projekte der grenzübergreifenden Zusammenarbeit,
  • maximal EUR 7.000 für Projekte der interregionalen Zusammenarbeit,
  • maximal EUR 30.000 für bi- und trinationale Projekte in der Zukunftsregion und
  • maximal EUR 10.000 für Projekte zur Förderung des Europagedankens.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 28.2. für das Kalenderjahr, mindestens jedoch 2 Monate vor dem Beginn des Vorhabens bei der Landesdirektion Sachsen Dienststelle Dresden ein. Europe Direct Informationszentren reichen ihren Antrag bis 30.8. für das Folgejahr bei der Landesdirektion Sachsen Dienststelle Dresden ein.

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