Förderprogramm

Förderung der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Geschäftsstelle des Landespräventionsrates

01095 Dresden

Weiterführende Links:
Verkehrserziehung und -aufklärung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur Verkehrserziehung und -aufklärung in Sachsen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen fördert Maßnahmen und Projekte zur Hebung der Verkehrssicherheit.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung im Bereich 
    • Kinder und Jugendliche,
    • Verkehrssicherheitsaktionen für alle Verkehrsteilnehmer
    • Senioren,
    • Zweiradfahrzeuge,
  • Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung mit regionaler Durchführung sowie die Beschaffung und Einrichtung von
    • stationären Jugendverkehrsschulen,
    • mobilen Jugendverkehrsschulen und
    • mobilen Kindergartenverkehrsschulen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Förderung beträgt

  • bis zu 100 Prozent der förderfähige Kosten bei Vorhaben der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung,
  • bis zu 80 Prozent der förderfähige Kosten bei Vorhaben der Verkehrserziehung und -aufklärung mit regionaler Durchführung,
  • bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten bei der Beschaffung und Einrichtung von Verkehrsschulen, höchstens jedoch EUR 65.000 bei stationären Jugendverkehrsschulen, EUR 50.000 bei mobilen Jugendverkehrsschulen und EUR 25.000 bei mobilen Kindergartenverkehrsschulen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte

  • für Vorhaben der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung bis zum 30.11. des Vorjahres und unter Verwendung der Antragsformulare an das Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr,
  • für Vorhaben der Verkehrserziehung und -aufklärung mit regionaler Durchführung sowie der Beschaffung und Einrichtung von Verkehrsschulen an das Sächsische Staatsministerium des Innern, Geschäftsstelle des Landespräventionsrates.
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