Förderprogramm

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-Programm) – Sachsenkredit Gründen und Wachsen

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Existenzgründer/in
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Tel: +49 341 70292-0 (Anrufzeiten: Montag 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Dienstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Mittwoch 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Donnerstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Freitag: 09:00 Uhr – 13:00 Uhr)

Fax: +49 351 491040-00

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Weiterführende Links:
Sachsenkredit „Gründen und Wachsen“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Investitionen oder Betriebsmittel in der Gründungs- und Wachstumsphase finanzieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zins- oder Tilgungszuschüsse für ein Darlehen erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen.

Sie erhalten die Förderung für

  • den Aufbau oder die Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz,
  • die Übernahme im Rahmen einer Unternehmensnachfolge,
  • den Erwerb einer tätigen Beteiligung,
  • Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte
  • Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen,
  • den Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte,
  • Betriebsmittel.

Sie erhalten einen Zins- oder Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen.

Die Höhe des Darlehens muss mindestens EUR 20.000 und darf höchstens EUR 5 Millionen betragen.

Der Tilgungszuschuss beträgt bei

  • Investitionsdarlehen 5 Prozent der Darlehenssumme (Basissatz). Der Basissatz wird für bestimmte Vorhaben durch Boni auf bis zu 10 Prozent der Darlehenssumme erhöht;
  • Betriebsmittelfinanzierungen 2 Prozent der Darlehenssumme.

Die Zinszuschüsse liegen zwischen 0,2 und 3 Prozent der Darlehenssumme.

Sie erhalten den Zins- beziehungsweise Tilgungszuschuss für den Teil des Darlehens, der nicht durch andere öffentliche Förderungen abgedeckt wird.

Stellen Sie den Förderantrag bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut. Diese leitet den Antrag weiter an die Sächsische Aufbaubank (SAB).

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