Förderprogramm

Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz, Infrastruktur, Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Forschungseinrichtung, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Ansprechpunkt:

Landesdirektion Sachsen

Altchemnitzer Straße 41

09120 Chemnitz

Tel: 0371 5320

Fax: 0371 5321929

Landesdirektion Sachsen

Weiterführende Links:
Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und des präventiven Hochwasserschutzes im Freistaat Sachsen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben im Gewässer- und Hochwasserschutz durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen des Gewässer- und Hochwasserschutzes.

Sie bekommen die Förderung für

  • Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder Potenzials der Gewässer,
  • Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements,
  • sonstige Maßnahmen im Einzelfall sowie
  • Maßnahmen der Hochwasserschadensbeseitigung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze beträgt in der Regel EUR 10.000.

Sie stellen Ihren Förderantrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme auf dem vorgesehenen Antragsformular in zweifacher Ausfertigung bei der Landesdirektion Sachsen.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?