Förderprogramm

Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern an allgemein- und berufsbildenden Schulen (FRL IndiFö)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Praxisberater und Praxisberaterinnen (Richtlinie „individuelle Förderung“)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Schülerinnen und Schüler individuell fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen der beruflichen Orientierung an allgemein- und berufsbildenden Schulen.

Sie erhalten die Förderung für

  • den Einsatz von Praxisberaterinnen und Praxisberatern an Oberschulen sowie
  • die Durchführung der Potenzialanalyse und Werkstatttage.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Praxisberaterinnen und Praxisberater bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • für eine Potenzialanalyse EUR 150,00 pro Schülerin und Schüler sowie
  • für einen Werkstatttag EUR 35,00 pro Schülerin und Schüler.

Richten Sie Ihren Förderantrag bis zum 1.4. des Jahres, in der die Maßnahme startet, an die Sächsische Aufbaubank – (SAB).

Die Förderung von Inklusionsassistentinnen und -assistenten ist nicht mehr möglich.

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