Förderprogramm

Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, um die medizinische und pflegerische Versorgung zu verbessern und so die Qualität des Gesundheitswesens zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert Sie als Angehörige der Heilberufe, einschließlich der Studierenden, Weiterzubildenden und Auszubildenden.

Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen:

  • Fachärztliche Weiterbildung,
  • Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung,
  • Hebammen und
  • Modellvorhaben.

Sie bekommen die Förderung für Personal- und Sachausgaben von Trägern, Vorhaben, Maßnahmen, Untersuchungen, Projekten und Studien. Bei Modellvorhaben erhalten Sie in Ausnahmefällen Unterstützung bei Investitionen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem jeweiligen Vorhaben:

  • In der fachärztlichen Weiterbildung beträgt der Zuschuss je nach Fördergegenstand bis zu EUR 4.000 beziehungsweise bis zu EUR 2.700 pro Monat für eine oder einen Weiterzubildenden in Vollzeit.
  • Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung erhalten für eine Fachkraft Personalkostenzuschüsse von EUR 3.900 pro Monat für die landesweite Koordinierung beziehungsweise EUR 1.500 pro Monat für die regionale Koordinierung, jeweils zuzüglich einer Pauschale von 15 Prozent für Sachausgaben. Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit werden mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch mit EUR 60.000 innerhalb von 36 Monaten gefördert.
  • Die Koordinierungsstelle für die Öffentlichkeitsarbeit von Hebammen wird mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch mit EUR 120.000 innerhalb von 24 Monaten gefördert. Der Zuschuss zum Hebammenexternat beziehungsweise zur Hospitation beträgt pauschal EUR 20,00 für einen absolvierten Ausbildungstag, maximal jedoch EUR 1.200 bei einer 12-wöchigen Dauer. Die Aufnahme, Wiederaufnahme oder Erweiterung einer freiberuflichen Hebammentätigkeit wird pauschal mit EUR 5.000 gefördert.
  • Die Höhe des Zuschusses zu Modellvorhaben beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Im Teil D (Altenpflegeausbildung ) können Sie keine Anträge mehr einreichen.

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