Förderprogramm

Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017)

Förderart:
Bürgschaft, Darlehen
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Tel: +49 341 70292-0 (Anrufzeiten: Montag 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Dienstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Mittwoch 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Donnerstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Freitag: 09:00 Uhr – 13:00 Uhr)

Fax: +49 351 491040-00

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Weiterführende Links:
Programm zur Rettung und Umstrukturierung von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen in Schwierigkeiten (Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen – RL RH/2017)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen eine Stütze für Ihre Liquidität, Hilfe bei der Wiederherstellung der Rentabilität oder beim Erhalt von Arbeitsplätzen benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder eine Bürgschaft erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch die Gewährung eines Darlehens, im Fall von Umstrukturierungsbeihilfen auch durch einen Zinszuschuss oder eine Bürgschaft. Darüber hinaus erhalten Sie auch eine Förderung, wenn Ihr Unternehmen nicht in Schwierigkeiten ist, Sie aber aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände mit einem akuten Liquiditätsbedarf konfrontiert sind.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Bürgschaft.

Die Höhe des Darlehens beträgt bei

  • Rettungsbeihilfen bis zu EUR 1,5 Millionen für eine Laufzeit von maximal 6 Monaten,
  • vorübergehenden Umstrukturierungsdarlehen bis zu EUR 500.000 für eine Laufzeit von 18 Monaten sowie
  • Umstrukturierungsdarlehen für Unternehmen in Schwierigkeiten bis zu EUR 500.000 für eine Laufzeit von 5 Jahren.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent der verbürgten Darlehenssumme, bei

  • Rettungsbeihilfen bis zu EUR 1,2 Millionen,
  • vorübergehenden Umstrukturierungsdarlehen bis zu EUR 400.000.

Der Mindestbetrag liegt jeweils bei EUR 20.000.

Als 1. Schritt bei der Antragstellung empfiehlt die Sächsische Aufbaubank (SAB) ein Beratungsgespräch. Reichen Sie Ihren Antrag bitte anschließend vor Beginn der Maßnahme schriftlich bei der SAB ein.

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