Förderprogramm

Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER/2014)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

zuständiges Landratsamt

Weiterführende Links:
Richtlinie LEADER 2014 – 2022 Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume im Rahmen einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LEADER – Liaison entre actions de développement de l'économie rurale) unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert Vorhaben, die der Umsetzung der Entwicklungsstrategien der LEADER-Gebiete dienen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Vorbereitung einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES),
  • die Durchführung der Vorhaben im Rahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie,
  • Vorhaben für gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen in den Lokalen Aktionsgruppen (LAG) sowie
  • mit der Verwaltung der Durchführung der LEADER-Entwicklungsstrategie verbundene laufende Kosten und Sensibilisierungsvorhaben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Vorgaben der LEADER-Entwicklungsstrategie des jeweiligen LEADER-Gebietes bestimmen die Höhe des Zuschusses. Dieser beträgt

  • für die Vorbereitung einer LEADER-Entwicklungsstrategie: 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben,
  • für die Durchführung der Vorhaben im Rahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben,
  • für gebietsübergreifende und transnationale Kooperationsvorhaben: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben sowie
  • für die mit der Verwaltung der Durchführung der LEADER-Entwicklungsstrategie verbundenen Ausgaben: bis zu 95 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei dem zuständigen Landratsamt. Informationen erhalten Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung.

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