Förderprogramm

Förderrichtlinie KitaBau – FöriKitaBau

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)

Ansprechpunkt:

Kommunaler Sozialverband Sachsen

Humboldtstraße 18

04105 Leipzig

Weiterführende Links:
Fördermittel für Baumaßnahmen und Ausstattung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie bauliche Vorhaben im Bereich der Kinderbetreuung durchführen oder die Erstausstattung einer Einrichtung vornehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Schaffung neuer und bei dem Erhalt bestehender Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen.

Sie bekommen die Förderung für

  • Neu-, Um-, Erweiterungs- und Ersatzneubauten,
  • Sanierungen und Modernisierungen an Gebäuden und Außenanlagen,
  • Erstausstattungen (nur bei Kindertagespflegestellen) sowie
  • die Einrichtung von Küchen zur Stärkung der Gesundheits- und Ernährungsbildung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Anzahl der Kinder auf Basis der aktuellen Bevölkerungsstatistik ist die Grundlage für die Verteilung der Fördermittel auf die Landkreise und kreisfreien Städte.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.7. des laufenden Jahres beim Kommunalen Sozialverband Sachsen ein. Anträge für betrieblich unterstützte Kindertageseinrichtungen müssen Sie bis zum 31.10. für das Folgejahr einreichen.

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