Förderprogramm

Absatzförderung der Land- und Ernährungswirtschaft (FRL AbsLE/2019)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Ansprechpunkt:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Zur Wetterwarte 11

01109 Dresden

Weiterführende Links:
Richtlinie Absatzförderung der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft (AbsLE/2019)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, um bestehende Absatzmärkte der Land- und Ernährungswirtschaft auszubauen sowie neue zu erschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen unterstützt Sie beim Absatz von Produkten der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft.

Die Förderung erhalten Sie für

  • die Teilnahme an Messen,
  • Produktpräsentationen, Ausstellungen und Märkte,
  • Werbung und andere absatzfördernde Maßnahmen ohne einzelbetriebliche und auf einzelne Produkte sowie deren Herkunft bezogene Angaben,
  • Studien zur Marktsituation und Marketingkonzeptionen,
  • Qualitätsprogramme von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie von Lebensmitteln hoher Qualität,
  • Vorhaben zum Wissenstransfer oder zur Zusammenarbeit, die zur Ausweitung und Stärkung der Marktposition ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte beitragen,
  • Regionalmanagement für Bio-Regio-Modellregionen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art der Maßnahme und nach der Art Ihrer Organisation.

Stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

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