Förderprogramm

Familienförderung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Kommunaler Sozialverband Sachsen

Humboldtstraße 18

04105 Leipzig

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, die Familien zugutekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Familienförderung.

Sie erhalten die Förderung für:

  • überregionale Angebote der Familienbildung,
  • Projekte zur inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung der Familienbildung,
  • Angebote der Ehe-, Familien- und Lebensberatung,
  • Angebote der Telefonberatung,
  • Angebote der Familienfreizeit und -erholung,
  • Investitionen für Einrichtungen der Familienhilfe,
  • Übernahme der Patenschaft für Mehrlinge (ab Drillingsgeburten) durch den Ministerpräsidenten,
  • Maßnahmen der assistierten Reproduktion,
  • Projekte überregionaler Interessenvertretungen für Familien sowie
  • Modellvorhaben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.

Ihren Antrag richten Sie an den Kommunalen Sozialverband Sachsen, Außenstelle Chemnitz. Abhängig von der Art der Maßnahme gelten unterschiedliche Antragsfristen.

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