Förderprogramm

ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – B – Produktionsschulen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
ESF Plus-Richtlinie des SMS – Förderung von Beschäftigungschancen, Beschäftigung und sozialer Integration – Produktionsschulen SAB Förderportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen mit produktionsschulorientierten Handlungsansätzen zur Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit.

Sie erhalten die Förderung für sozialpädagogisch begleitete Vorhaben mit produktionsschulorientierten Handlungsansätzen, in denen der Lernprozess individuell im Zusammenhang mit realen Kundenaufträgen und für marktorientierte Produkte und Dienstleistungen stattfindet.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte unter Beachtung der Stichtage über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

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