Förderprogramm

ESF Plus Gründungsinitiative

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Forschungseinrichtung, Hochschule
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
ESF Plus – Gründungsinitiativen der Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen SAB Förderportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine Gründung aus Ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung vornehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert innovative Gründungsvorhaben aus Ihrer Hochschule und Forschungseinrichtung.

Sie erhalten die Förderung für Gründungsinitiativen als 

  • Standardvorhaben: Generierung und Umsetzung von Ideen, Begleitende Beratung und Unterstützung, Entwicklung und Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen, Sensibilisierung und Motivierung sowie Studien, Konzeptentwicklungen und wissenschaftliche Analysen sowie
  • Innovative Vorhaben, die über Standardvorhaben hinausgehen: Gründungsrelevante Fragestellungen, Erprobung neuer Lösungsansätze, Praxisorientierte Erfahrungsaustausche, Vernetzung mit Technologietransfer- und Patentverwertungseinrichtungen sowie Auf- und Ausbau von Kontakten mit anderen Institutionen der Gründungsunterstützung.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • bei Standardvorhaben
    • bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer anteiligen Laufzeit von bis zu 36 Monaten,
    • bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Folgeanträgen,
    • bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Laufzeit von maximal 72 Monaten,
  • bei innovativen Vorhaben
    • bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Laufzeit von maximal 24 Monaten,
    • bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Folgeanträgen,
    • bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Laufzeit von maximal 36 Monaten.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Anträge für ein Standardvorhaben können Sie nach entsprechenden Förderaufrufen einreichen.

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