Förderprogramm

Richtlinie Berufliche Bildung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert Ihre berufsbildenden Maßnahmen.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Verbundausbildung,
  • überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk,
  • überbetriebliche Ausbildung in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft,
  • Meisterbonus,
  • überbetriebliche Berufsbildungsstätten,
  • berufliche Weiterbildung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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