Förderprogramm

Richtlinie Berufliche Bildung – Verbundausbildung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Richtlinie Berufliche Bildung – Verbundausbildung SAB Förderportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie die Ausbildung in Ihrem Betrieb im Verbund mit anderen Unternehmen oder Bildungseinrichtungen durchführen, um das gesamte Spektrum der Berufsausbildung abzudecken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Durchführung der betrieblichen Ausbildung im Verbund. Mit Verbundausbildung ist gemeint, dass Bestandteile der jeweiligen Ausbildungsordnung in anderen Unternehmen oder Einrichtungen (Verbundpartner) ergänzend zu Ihren eigenen Ausbildungsinhalten vermittelt werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Förderung beträgt EUR 150,00 pro Teilnehmerin oder Teilnehmer und Woche.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.1. des Jahres nach Beginn der Ausbildung über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Die nach dem Berufsbildungsgesetz beziehungsweise der Handwerksordnung zuständige Stelle (Kammer/Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie – LfULG) prüft Ihre Angaben zu den Berufsausbildungsverhältnissen.

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