Förderprogramm

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Dessauer Straße 70

06118 Halle (Saale)

Weiterführende Links:
Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen umsetzen, mit denen der Energieverbrauch in der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung verringert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie beim Bau kommunaler Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Wasserversorgungsanlagen für die öffentliche Versorgung,
  • Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung,
  • Wasserbauten an Gewässern 2. Ordnung sowie
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • abhängig von den besonderen Zielen einzelner Förderprogramme, der wasserwirtschaftlichen Bedeutung Ihres Vorhabens und den sich aus dem Vorhaben ergebenden Belastungen maximal 80 Prozent
  • für Wasserbauten an Gewässern zweiter Ordnung maximal 75 Prozent und
  • für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung maximal 50 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst müssen Sie Ihr Vorhaben beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt anmelden. Wenn das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt zugestimmt hat, richten Sie Ihren Antrag bitte formgebunden an das Landesverwaltungsamt.

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