Förderprogramm

Förderung von Theatern in freier Trägerschaft

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Referat 303 – Kultur, Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Weiterführende Links:
Förderung professioneller Theater in freier Trägerschaft

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie künstlerische Vorhaben im Bereich der darstellenden Kunst umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Theaterschaffende oder Künstlerin oder Künstler im Bereich der darstellenden Kunst bei Ihrer künstlerischen nichtkommerziellen Arbeit an professionellen Theatern in freier Trägerschaft.

Sie erhalten die Förderung als

  • Einstiegsförderung (für Erstantragstellerinnen und Erstantragsteller in Sachsen-Anhalt, die sich in der Theaterlandschaft des Landes künstlerisch ansiedeln wollen),
  • Projekteinzelförderung (für Inszenierungsvorhaben, Wiederaufnahmen, Gastspiele, Weiterentwicklung bereits bestehender Produktionen) oder
  • Basisförderung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für die Einstiegsförderung als Stipendium (nur für natürliche Personen) bis zu EUR 3.000 oder als Produktionszuschuss bis zu EUR 5.000,
  • für die Projekteinzelförderung bis zu EUR 30.000 und
  • als Basisförderung bis zu EUR 75.000 für 2 Jahre, Sie können aber eine wiederholte Förderung beantragen.

Reichen Sie Ihren Antrag für die Einstiegsförderung und die Einzelprojektförderung bitte jährlich bis zum 1.10. des Vorjahres und für die Basisförderung jährlich bis zum 15.5. des Vorjahres schriftlich und in elektronischer Form beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ein.

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