Förderprogramm

Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (AGVO) – Sachsen-Anhalt ENERGIE

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Weiterführende Links:
Sachsen-Anhalt ENERGIE IB-Kundenportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und Einsparung von Treibhausgasemissionen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Unternehmen bei der Umsetzung investiver Maßnahmen und Projekte, die sowohl durch Energieeffizienzmaßnahmen als auch durch Energieeinsparmaßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen führen. Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

Sie erhalten die Förderung für

  • gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizung, Kühlung) und
  • nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung.

Sie können gebäudebezogene Einzelmaßnahmen mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen kombinieren:

  • Installation von am Standort des Gebäudes befindlichen integrierten Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaikmodulen oder Wärmepumpen,
  • Installation von Ausrüstung zur Speicherung der Energie, die von den am Standort des Gebäudes befindlichen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erzeugt wird,
  • Anbindung an ein energieeffizientes Fernwärme- und/oder Fernkältesystem und dazugehörige Ausrüstung,
  • Bau und Installation von Ladeinfrastruktur für die Gebäudenutzende und von damit zusammenhängender Infrastruktur wie Rohrleitungen, wenn sich die Parkplätze im oder am Gebäude befinden,
  • Installation von Ausrüstung für die Digitalisierung des Gebäudes, insbesondere zur Steigerung seiner Intelligenzfähigkeit, einschließlich passiver gebäudeinterner Verkabelung oder strukturierter Verkabelung für Datennetze und des zugehörigen Teils der Breitbandinfrastruktur auf der Liegenschaft, zu der das Gebäude gehört, jedoch mit Ausnahme der für Datennetze bestimmten Verkabelung außerhalb der Liegenschaft und
  • Investitionen in Gründächer und Ausrüstung für die Sammlung und Nutzung von Regenwasser am Standort des Gebäudes.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu

  • 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen,
  • 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen und
  • 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für große Unternehmen,

maximal jedoch EUR 1 Million je Unternehmen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

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