Förderprogramm

Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Referat 307 (Verkehrswesen)

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Weiterführende Links:
Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie private Gleisanschlüsse errichten, aus- oder umbauen oder auch wieder einsatzfähig machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Unternehmen bei Vorhaben an privaten Gleisanlagen, die den Schienengüterverkehr stärken und verbessern.

Sie erhalten die Förderung für

  • den Neubau, den Ausbau, die Reaktivierung und den Ersatz von Gleisanlagen und Gleisanschlüssen einschließlich Ausrüstung, Tief- und Erdbau und Anlagen für Be- und Endladung,
  • den Neubau von Anlagen, die ausschließlich für die Be- und Entladung von Güterwaggons erforderlich sind (Rampen, Ladestraßen, stationäre Be- und Entladeeinrichtungen sowie Mess- und Steuerungstechnik),
  • Planungsleistungen zur Vorbereitung von Investitionsentscheidungen für geplante Projekte oder für deren Umsetzung sowie
  • die Kofinanzierung von Maßnahmen nach der Anschlussförderrichtlinie des Bundes.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für den Neubau, den Ausbau, die Reaktivierung und den Ersatz von Gleisanlagen und Gleisanschlüssen bis zu 50 Prozent und
  • für den Neubau von Anlagen, die ausschließlich für die Be- und Entladung von Güterwaggons erforderlich sind, bis zu 30 Prozent

Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Darin eingeschlossen sind bis zu 10 Prozent der jeweils dazugehörenden Planungskosten.

Die Höhe des Zuschusses für die Kofinanzierung von Maßnahmen nach der Anschlussförderrichtlinie des Bundes beträgt aus Mitteln des Bundes und des Landes insgesamt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihr Zuschuss muss zwischen EUR 15.000 und maximal EUR 300.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis einschließlich 28.2. oder 31.8. eines Jahres an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 307.

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