Förderprogramm

Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Sachsen-Anhalt (Richtlinie AUKM)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

Weiterführende Links:
Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt (ELAISA)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Landbewirtschafterin und Landbewirtschafter Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Landbewirtschafterin und Landbewirtschafter mit Mitteln der Europäischen Union und des Bundes bei der Durchführung von flächenbezogenen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen:

  • Förderung des Ökolandbaus: Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren zur nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen im Einklang mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums,
  • Förderung mehrjähriger Blühstreifen und mehrjährige Blühflächen: Bereitstellung und standortangepasste Bewirtschaftung von Ackerflächen, auf denen mehrjährige Blühstreifen und mehrjährige Blühflächen etabliert und unterhalten werden,
  • Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen,
  • Förderung des Baumschnitts bei extensiven Obstbeständen,
  • Förderung von Freiwilligen Naturschutzleistungen: naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Dauergrünland und anderen beweidbaren Flächen im Geltungsbereich der Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura-2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt, in Naturschutzgebieten oder auf gesetzlich geschützten Biotopen durch
    • Erstmahd bis zum 15.6. und Zweitnutzung ab dem 1.9.,
    • Erstmahd ab dem 15.7.,
    • Beweidung mit Schafen, Ziegen oder mit Schafen und Ziegen,
    • Beweidung mit Rindern oder
    • Beweidung mit Schafen, Ziegen oder mit Schafen und Ziegen in Form der Hütehaltung unter Einsatz von Hütehunden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Bezugsgröße der Förderung (Fläche oder Stückzahl) und beträgt jährlich

  • bei Förderung des Ökolandbaus EUR 240,00 je Hektar Ackerfläche, EUR 240,00 je Hektar Grünland, EUR 375,00 je Hektar Gemüsebau und EUR 850,00 je Hektar Dauerkulturen,
  • bei Förderung mehrjähriger Blühstreifen und mehrjährige Blühflächen EUR 844,00 je Hektar,
  • bei Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen je nach Vorhaben zwischen EUR 140,00 und EUR 325,00 je Hektar,
  • bei Förderung des Baumschnitts bei extensiven Obstbeständen EUR 6,50 je Baum sowie
  • bei Förderung von Freiwilligen Naturschutzleistungen zwischen EUR 260,00 und EUR 755,00 je Hektar

für einen Verpflichtungszeitraum von grundsätzlich 5 Jahren.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Verpflichtungszeitraums zu festgelegten Terminen an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?