Förderprogramm

Förderung von Projekten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung oder Umweltbildung (Richtlinien Nachhaltigkeitsbildung)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Dessauer Straße 70

06118 Halle (Saale)

Weiterführende Links:
Bildung für nachhaltige Entwicklung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Projekte planen, die das Umweltbewusstsein fördern und zur Umweltbildung beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Durchführung von Projekten und Maßnahmen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung oder zur Umweltbildung.

Sie erhalten eine Förderung für Projekte einschließlich Modellversuche und Pilotprojekte, die

  • sich an der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt und der Bildung für nachhaltige Entwicklung orientieren und
  • der Entwicklung eines Nachhaltigkeitsbewusstseins dienen und geeignet sind, das Engagement für eine nachhaltige Entwicklung zu verbessern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise maximal 85 Prozent, bei Projekten mit Modellcharakter und Pilotprojekten bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihr Zuschuss muss mindestens EUR 8.000 und darf maximal EUR 100.000 pro Antrag und Kalenderjahr betragen.

Ihren Antrag richten Sie bitte 3 Monate vor Beginn Ihres Vorhabens, grundsätzlich jedoch bis zum 30.9. des Vorjahres, an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

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