Förderprogramm

Marktstrukturverbesserung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Dessauer Straße 70

06118 Halle (Saale)

Weiterführende Links:
Marktstrukturverbesserung für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen landwirtschaftliche Produkte verarbeiten oder vermarkten und die Prozesse verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen bei der Verbesserung der Verarbeitungsqualität und der Vermarktung Ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse.

Sie erhalten die Förderung für Investitionen, die folgenden Verarbeitungsschritten bei landwirtschaftlichen Produkten dienen:

  • Erfassung,
  • Lagerung,
  • Kühlung,
  • Sortierung,
  • marktgerechte Aufbereitung,
  • Verpackung,
  • Etikettierung,
  • Verarbeitung oder
  • Vermarktung.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Wenn Ihr Unternehmen nicht gleichzeitig landwirtschaftliche Erzeugnisse produziert, erhalten Sie für Verarbeitung und Vermarktung

  • bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben oder
  • bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn Sie zu mehr als 50 Prozent Qualitätsprodukte erfassen und vermarkten.

Als Erzeugerzusammenschluss erhalten Sie für Verarbeitung und Vermarktung

  • bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben oder
  • bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn Sie zu mehr als 50 Prozent Qualitätsprodukte erfassen und vermarkten.

Wenn Sie ausschließlich Qualitätsprodukte verarbeiten und vermarkten, erhöht sich der Fördersatz grundsätzlich um 10 Prozent, wenn es sich bei den Qualitätsprodukten um überwiegend ökologische und biologische Produkte handelt, um 15 Prozent.

Der Zuschuss für die Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu Nicht-Anhang-I-Erzeugnissen beträgt für mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent und für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

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