Förderprogramm

Landwirtschaftliche Beratungsförderung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Beratung, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt

Kühnauer Straße 161

06846 Dessau-Roßlau

Weiterführende Links:
Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt (ELAISA)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Beratungen zur Verbesserung der Tierhaltung und der Ressourceneffizienz in landwirtschaftlichen Unternehmen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse, die Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen.

Als Anbieterin und Anbieter der Beratungsdienstleistungen erhalten Sie die Förderung für Beratungen zur Verbesserung

  • des Tierschutzes sowie
  • der Ressourceneffizienz, des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 120,00 je Beratungsstunde (netto) und EUR 1.500 je Beratungsdienstleistung.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

Reichen Sie als Beratungsanbieterin oder Beratungsanbieter Ihren Antrag bitte schriftlich beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt ein. Legen Sie Ihren Antragsunterlagen bitte den Vertragsentwurf zwischen Ihnen und der oder dem Endbegünstigen bei.

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