Förderprogramm

Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässungen oder Erosion

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Dessauer Straße 70

06118 Halle (Saale)

Weiterführende Links:
Unterstützung von Projekten zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässungen oder Erosion

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune wasserwirtschaftliche Maßnahmen gegen die Folgen des Klimawandels ergreifen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune bei Vorhaben gegen Vernässungen oder Erosion infolge des Klimawandels. Dazu zählen die Beseitigung oder Minderung von Schäden und die Vorbeugung. Die Förderung erfolgt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Sie erhalten die Förderung für

  • Konzepte und Planungen (technische Konzepte, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Organisationsvorschläge und Planungsleistungen),
  • Investitionen in den Ausbau von Gewässern 2. Ordnung und in Anlagen und Einrichtungen zum Schutz vor Vernässungen und Erosion.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Konzepte und Planungen bis zu 80 Prozent und
  • für Investitionen bis zu 65 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000 für Konzepte und Planungen und bei EUR 25.000 im Fall von Investitionen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

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