Förderprogramm

Förderung des Gründungstransfers an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Gründungstransfer)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen), Existenzgründung & -festigung
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Hochschule, Existenzgründer/in
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Weiterführende Links:
ego.-Gründungstransfer

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie an Ihrer Hochschule innovative Gründungsprojekte unterstützen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Gründungsprojekte an Hochschulen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Personalausgaben des Gründerteams (für maximal 3 Einzelpersonen),
  • Sachausgaben, beispielsweise Material- und Verbrauchskosten, Ausstattungsgegenstände zur Vorbereitung der Gründung, Ausgaben für Studien, Lizenzen oder Gebühren sowie
  • Ausgaben für betriebswirtschaftliches Coaching (projektbegleitende Gründungsbetreuung).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 200.000 je Gründungsvorhaben.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ein.

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