Förderprogramm

Förderung der Tourismusentwicklung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Referat Tourismus, Standortmarketing

Hasselbachstraße 4

39104 Magdeburg

Weiterführende Links:
Tourismusförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung und nachhaltigen Weiterentwicklung des Tourismus umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen des Tourismusmarketings, von Maßnahmen der Stärkung touristischer Netzwerke, der Digitalisierung im Tourismus sowie der nachhaltigen Tourismusentwicklung und der Entwicklung der touristischen Regionalverbände.

Sie erhalten die Förderung für bedeutsame touristische Projekte, die im Einklang mit dem „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ stehen, vor allem

  • touristische Marketingmaßnahmen, Vorhaben zur Digitalisierung im Tourismus, Vorhaben zur Steigerung der Nachhaltigkeit im Tourismus und Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes, die geeignet sind, Gäste von außerhalb zu gewinnen und das Ansehen des Landes Sachsen-Anhalt im In- und Ausland zu stärken,
  • die Erstellung von Konzepten sowie Studien und Marktforschungsleistungen, die der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen dienen, und
  • Projekte touristischer Netzwerke mit besonderer überregionaler Wirksamkeit, wenn durch das jeweilige Netzwerk Leitprodukte gemäß „Masterplan Tourismus“ des Landes Sachsen-Anhalt vertreten werden.

Außerdem werden Maßnahmen der regionalen Tourismusverbände gefördert.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Maßnahmen der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, die ausschließlich im Landesinteresse liegen, auch bis zu 100 Prozent.

Die Höhe der Förderung für regionale Tourismusverbände errechnet sich nach einem Punktesystem und beträgt pro Jahr

  • bei mindestens 15 Punkten höchstens EUR 130.000,
  • bei mindestens 20 Punkten höchstens EUR 160.000,
  • bei mindestens 27 Punkten höchstens EUR 200.000 und
  • bei weniger als 15 Punkten höchstens EUR 100.000.

Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 36 Monate.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 10.000 betragen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie eine formlose Förderanfrage bis zum 30.10. für das Folgejahr, als regionaler Tourismusverband bis zum 30.6., an das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten richten. Nach positiver Entscheidung reichen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten ein.

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