Förderprogramm

Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Dessauer Straße 70

06118 Halle (Saale)

Weiterführende Links:
Europäische Innovationspartnerschaft (EIP AGRI)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie mit einer sogenannten operationellen Gruppe land- oder forstwirtschaftliche Innovationen vorantreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als operationelle Gruppe bei innovativen Vorhaben in der Landwirtschaft, die zur Erreichung der Ziele der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ beitragen. Die Mittel der Förderung stellt Sachsen-Anhalt gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereit.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Tätigkeit Ihrer operationellen Gruppe (OG) und
  • Innovationsprojekte.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von der Art Ihres Vorhabens zwischen 25 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihren Antrag richten Sie vor bitte Beginn der Maßnahme an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Für die Antragsrunden gelten eigene Fristen.

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