Förderprogramm

Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien sowie Familienverbänden

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Landesjugendamt

Ernst-Kamieth-Straße 2

06114 Halle (Saale)

Weiterführende Links:
Institutionelle Förderung von Familienverbänden

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie mit Ihrer Einrichtung Eltern beraten oder andere Angebote für Familien bereitstellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Familienberatungsstelle oder andere Einrichtung bei Maßnahmen, die die Erziehungskompetenz von Eltern und Familien insgesamt stärken.

Sie erhalten eine Förderung gemäß Familien- und Beratungsstellenfördergesetz Sachsen-Anhalt

  • als überregional tätiger Familienverband,
  • für Familienbildungsangebote,
  • für Familienbegegnungen mit Bildungsangeboten sowie
  • für Angebote der Familienzentren.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Familienbildungsangebote und Familienbegegnungen mit Bildungsangeboten maximal EUR 45,00 je Teilnehmertag, wenn eine Übernachtung notwendig ist; bei Tagesveranstaltungen maximal EUR 22,00, grundsätzlich jedoch maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
  • für Angebote der Familienzentren bis zu EUR 31.100.

Die Höhe des Zuschusses für überregional tätige Familienverbände ist abhängig von den im jeweiligen jährlichen Haushaltsplan des Landes zur Verfügung gestellten Mittel.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Landesjugendamt.

Die Antragsfristen für das jeweils folgende Jahr sind

  • für überregional tätige Familienverbände der 1.8.,
  • für Familienbildungsangebote der 30.9. und
  • für Familienbegegnungsmaßnahmen und -zentren der 30.11.
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