Förderprogramm

Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung (Sachsen-Anhalt ERWACHSENENBILDUNG DIGITAL)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Digitalisierung, Infrastruktur
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Weiterführende Links:
Sachsen-Anhalt ERWACHSENENBILDUNG DIGITAL

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung in Ihre digitale Infrastruktur investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung bei Digitalisierungsmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung für folgende Investitionsmaßnahmen einschließlich der Planung, Beschaffung, dem Aufbau und der Inbetriebnahme sowie deren laufende Kosten:

  • Auf- und Ausbau der digitalen Infrastruktur und Ausstattung in den Einrichtungen (zum Beispiel IT-Hardware, Lehr- und Lernplattformen) sowie Server- und Cloudlösungen,
  • Breitbandausbau ab Grundstücksgrenze der Einrichtung mit Anschlussverfügbarkeit in den Räumlichkeiten und zugehörige WLAN-Lösungen,
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte, wie zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays (plus zugehörigen Steuerungsgeräten) zum Betrieb in den Einrichtungen,
  • Einrichtungsgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets),
  • technische Unterstützung und Beratung zu den geförderten Investitionen,
  • Kosten für Softwarelizenzen einschließlich Updates bereits installierter Software,
  • Kosten für die Entwicklung und Einrichtung von Schnittstellen für die Übermittlung von Daten an nachgelagerte Systeme (Web-Shop, Fachverfahren, Haushalts-Kasse-Rechnungswesen-Software, Systeme zur Geschäftsanalytik– BI (Business Intelligence)-Systeme),
  • Kosten für den Aufbau von Steuerungssystemen über BI-Systeme.

Sie können außerdem eine Förderung für Kosten für Fort- und Weiterbildungen Ihrer hauptamtlichen Lehrkräfte und Dozentinnen und Dozenten auf Honorarbasis erhalten. Dazu gehören Fort- und Weiterbildungen zu Schulungsmaßnahmen, die für den Aufbau und der Inbetriebnahme der geförderten Investitionen erforderlich sind.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 150.000, für die Fort- und Weiterbildung der hauptamtlichen Lehrkräfte und Dozentinnen und Dozenten auf Honorarbasis maximal EUR 5.000.
  • Das Investitionsvolumen muss mindestens EUR 20.000 betragen.
  • Eine mehrjährige Förderung von Maßnahmen (Projektphasen) ist möglich, höchstens aber über 3 aufeinanderfolgende Jahre.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.8. des Vorjahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) und parallel an das Ministerium für Bildung.

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