Förderprogramm

Zentrales Technologieprogramm Saar

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Staatskanzlei Saarland

Ansprechpunkt:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Referat C/2

Franz-Josef-Röder-Straße 17

66119 Saarbrücken

Weiterführende Links:
Saarland – Innovationsförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen allein oder im Verbund mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen an innovativen Ideen arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie als Unternehmen bei innovativen und erfolgversprechenden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben). Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erhalten Sie die Förderung für folgende Projekte:

  • einzelbetriebliche FuE-Vorhaben und
  • gemeinsame FuE-Vorhaben zwischen Unternehmen und/oder mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Auf Grundlage der De-minimis-Verordnung sind folgende Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) förderfähig:

  • einzelbetriebliche FuE-Aktivitäten,
  • neu abzuschließende Beschäftigungsverhältnisse mit qualifiziertem Forschungs- oder Entwicklungspersonal,
  • externe Dienst- und Entwicklungsleistungen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Vorhaben auf Grundlage der AGVO: je nach Größe und Art Ihres Unternehmens und Vorhabens zwischen 25 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch zwischen EUR 300.000 und EUR 500.000,
  • für Vorhaben auf Grundlage der De-minimis-Verordnung: bei einzelbetrieblichen FuE-Aktivitäten für kleine Unternehmen 45 Prozent und für mittlere Unternehmen 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Bei der Förderung von FuE-Personal beträgt die Förderhöhe 50 Prozent des Bruttogehaltes, maximal EUR 2.000 pro Monat für bis zu 12 Monate. Für externe technische Dienstleistungen beläuft sich der Fördersatz auf bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe senden Sie Ihren Projektvorschlag vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, das die Fördertauglichkeit prüft. Wenn die Vorprüfung positiv ausfällt, reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ebenfalls bei dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie ein.

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