Förderprogramm

Wohnraumförderungsprogramm – Neubau, Ersterwerb und wesentlicher Bauaufwand von selbstgenutztem Wohneigentum

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Ansprechpunkt:

Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)

Franz-Josef-Röder-Straße 17

66119 Saarbrücken

Weiterführende Links:
Saarländische Wohnraumförderung – Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie sich als Familie oder anderer Haushalt mit Kindern am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und Wohneigentum zu Selbstnutzung bauen oder erwerben möchten, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie als Privathaushalt bei der Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum, wenn Sie sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Zur Zielgruppe der Förderung gehören Sie insbesondere, wenn Sie eine Familie oder anderer Haushalt mit Kindern sind.

Sie bekommen die Förderung für

  • Neubau und Ersterwerb von selbstgenutzten Einfamilienhäusern, selbstgenutzten Eigentumswohnungen sowie selbstgenutzten Wohnungen in Zweifamilienhäusern,
  • wesentliche Baumaßnahmen an selbstgenutzten Gebäuden zur Wiederherstellung von Gebäuden zu Wohnzwecken, zur Schaffung von Wohnraum durch Nutzungsänderung oder Erweiterung sowie zur Anpassung von Wohnraum an geänderte Bedürfnisse.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen und Tilgungszuschuss.

Die Höhe des Darlehens beträgt:

  • bei Neubau und Ersterwerb bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch EUR 1.200 je Quadratmeter förderbarer Wohnfläche,
  • bei wesentlichen Baumaßnahmen an Gebäuden bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch EUR 1.000 je Quadratmeter förderbarer Wohnfläche.

Für Baumaßnahmen zur Anpassung an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen erhöht sich das Darlehen um bis zu EUR 15.000.

Als Familie und anderer Haushalt mit Kindern können Sie zusätzlich einen einmaligen Tilgungszuschuss bekommen. Dessen Höhe beträgt pro Kind 5 Prozent, jedoch maximal 20 Prozent des voll ausgezahlten Förderdarlehens.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn oder vor Abschluss des Kaufvertrages an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB).

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