Förderprogramm

Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Mobilität
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Referat F/6

Keplerstraße 18

66117 Saarbrücken

Weiterführende Links:
NMOB – Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben planen, um Verkehrsträger effizient zu verknüpfen und so zu einer nachhaltigen Verkehrswende beizutragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Verkehrsinfrastrukturunternehmen und Kommune im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei Infrastrukturvorhaben für eine nachhaltige Verkehrswende.

Sie bekommen die Förderung für folgende Investitionen in Mobilitätsstationen, die als intermodaler oder multimodaler Verknüpfungspunkt zwischen den Verkehrsträgern des Umweltverbunds sowie zwischen den Verkehrsträgern des Umweltverbunds und dem motorisierten Individualverkehr dienen:

  • Neubau, Umbau, Ausbau und Erweiterung von Verknüpfungspunkten zu Mobilitätstationen wie
    • Haltepunkte des ÖPNV, die um mindestens 1 ergänzendes Mobilitätsangebot (neben dem Fußverkehr) erweitert werden, einschließlich der notwendigen Flächenbereitstellung für das Anbieten dieser Ausstattungen sowie
    • Verknüpfungspunkte, die keine Verbindung mit dem ÖPNV aufweisen, zum Beispiel in Wohnquartieren, und dort mindestens 3 verschiedene Verkehrsträger miteinander kombinieren,
  • Errichtung von Gestaltungselementen, die die Erkennbarkeit von Mobilitätsstationen erhöhen,
  • weitere Ausstattung zur Steigerung der Aufenthaltsqualität an Mobilitätsstationen,
  • Neubau und/oder Ausbau von Ladepunkten für E-Roller und Personenkraftwagen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben düfen höchstens EUR 1,5 Millionen je Mobilitätsstation betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder digital an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?