Förderprogramm

Städtebauförderrichtlinien (StbFRL)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Städtebau & Stadterneuerung, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Ansprechpunkt:

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Referat OBB14 – Stadtentwicklung, Städtebauförderung, EU-Fonds

Halbergstraße 50

66121 Saarbrücken

Weiterführende Links:
Städtebauförderung Stadtentwicklung und Städtebauförderung – Landesprogramm

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, Ihre Stadt oder Gemeinde nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandort zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben, können Sie eine Förderung des Landes bekommen.

Volltext

Das Saarland fördert die Vorbereitung, Durchführung, Abwicklung und Finanzierung von Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung.

Sie bekommen die Förderung für

  • die Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen,
  • Ordnungsmaßnahmen (unter anderem Bodenordnung, Grunderwerb, Umzug von Bewohnern und Betrieben, Freilegung von Grundstücken),
  • Baumaßnahmen (unter anderem Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden in privatem Eigentum oder der Gemeinde, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, Neubau und Ersatzbau von Wohnungen, die Verlagerung oder Änderung von Betrieben),
  • Maßnahmen anderer Finanzierungsträger sowie Vergütungen für Beauftragte und Kosten beim Abschluss der städtebaulichen Maßnahme,
  • Maßnahmen der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung im Rahmen des saarländischen operationellen Programms „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).

Die Förderung erfolgt seit dem Programmjahr 2020 im Rahmen folgender Programme:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten,
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt zwei Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über die zuständige Kommunalaufsicht und direkt an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport stellt das Jahresprogramm auf.

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