Förderprogramm

Wohnraumförderungsprogramm Sonderprogramm „Ein Zuhause für junge Familien“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Ansprechpunkt:

Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)

Franz-Josef-Röder-Straße 17

66119 Saarbrücken

Weiterführende Links:
Saarländische Wohnraumförderung – Sonderprogramm „Ein Zuhause für junge Familien“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Wohneigentum zur Selbstnutzung in einem Ortskern kaufen möchten und hierfür ein Darlehen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in Anspruch nehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Tilgungszuschuss bekommen.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie dabei, selbst genutztes Wohneigentum in innerörtlichen Lagen (Ortskernen) zu erwerben. Die Förderung ist für Haushalte bestimmt, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Vorrangige Zielgruppe sind Sie als Familie und anderer Haushalt mit Kindern.

Sie erhalten die Förderung für den Kauf von bestehendem oder modernisierungsbedürftigem Wohnraum, den Sie selbst nutzen (Ein- oder Zweifamilienhaus).

Sie erhalten die Förderung als Tilgungszuschuss. Dieser ergänzt eine nach den Programmvorschriften 2016 gewährte Darlehensförderung.

Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt 10 Prozent des voll ausgezahlten Förderdarlehens beziehungsweise 15 Prozent des vollausgezahlten Förderdarlehens, wenn das Wohnobjekt in einem Städtebauförderungsgebiet liegt.

Darüber hinaus kann der Tilgungszuschuss unter folgenden Voraussetzungen erhöht werden:

  • um weitere 5 Prozent des Förderdarlehens, wenn Ihr jährliches Einkommen die Einkommensgrenzen um nicht mehr als 20 Prozent übersteigt,
  • um weitere 5 Prozent des Förderdarlehens, wenn Ihr Wohnraum älter als 20 Jahre ist,
  • um weitere 10 Prozent des Förderdarlehens, wenn Ihr Wohnraum älter als 30 Jahre ist.

Richten Sie Ihren Antrag bitte zusammen mit dem Antrag für ein Förderdarlehen im Rahmen in der sozialen Wohnraumförderung an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB).

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