Richtlinie
SIKB-Partnerprogramm "Kommunale und kommunalnahe Unternehmen"
Merkblatt-Stand: Dezember 2015
Mit diesem Programm bietet die SIKB Hausbanken und Leasinggesellschaften Risikopartnerschaften für kommunale und kommunalnahe Unternehmen an.
Das Programm zeichnet sich durch schlanke Bearbeitungsprozesse bei transparenten Qualitätsanforderungen aus.
Die SIKB steht dabei als ein wettbewerbsneutraler Partner für Bar- oder Risikounterbeteiligungen bereit.
Wer kann Anträge stellen?
- Hausbanken zur anteiligen Risikoübernahme an Krediten
- Leasinggesellschaften zur anteiligen Risikoübernahme aus Leasingverträgen
Kredite bzw. Leasingfinanzierungen in Sanierungsfällen bzw. an Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten bzw. der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sind ausgeschlossen (siehe KfW-Merkblatt 600 000 0065 „Unternehmen in Schwierigkeiten“).
Für welche Finanzierungen kommt dieses SIKB-Partnerprogramm in Frage?
- Bankkredite jeglicher Art, auch z. B. Förderdarlehen
- Leasingfinanzierungen
für tragfähige Investitionsfinanzierungen von kommunalen und kommunalnahen Unternehmen im Saarland.
Die nachträgliche Risikoübernahme an bereits gewährten Krediten bzw. Leasingfinanzierungen ist nicht möglich.
In welchem Umfang kann Risiko durch die SIKB übernommen werden?
- bis zu 50 % der jeweiligen Kredite bzw. Leasingfinanzierungen
Wie hoch ist die Vergütung für die SIKB?
- in der Regel analog der von der Hausbank bzw. der Leasinggesellschaft vorgesehenen Marge
Welche Sicherheiten sind zu stellen?
- in der Regel entsprechend den Absprachen zwischen Hausbank und Kreditnehmer bzw. Leasinggesellschaft und –nehmer
Was kennzeichnet das Programm?
- Risikobetrag für SIKB zwischen € 500.000 und € 3.000.000
- Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit nach aktuellem Rating bis 2,10 % (max. Ratingklasse 5 nach internem SIKB-Rating)
- vereinfachte Abwicklung durch Verwendung von standardisierten, von den Zentralverbänden der Sparkassen bzw. Volks- und Raiffeisenbanken geprüften Standard-Konsortialverträgen
Wie erfolgt die Antragstellung?
Formlos durch die Hausbank bzw. Leasinggesellschaft an die SIKB mit Übersendung banküblicher Kreditunterlagen.
Ist das Programm beihilferelevant?
Eine Beihilferelevanz besteht nicht.