Förderprogramm

Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Alternative Antriebe

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Smart Cities & Regionen, Mobilität, Infrastruktur
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Referat F/6

Keplerstraße 18

66117 Saarbrücken

Weiterführende Links:
NMOB – Alternative Antriebe

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in die Nutzung von alternativen Antrieben im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei Investitionen in die Nutzung von alternativen Antrieben im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Sie bekommen die Förderung für

  • Netzanschlüsse für Lade- und Tankinfrastruktur für emissionsfreie Straßenfahrzeuge, die im saarländischen ÖPNV eingesetzt werden,
  • Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff für eine H2-Betankungsinfrastruktur,
  • Erwerb und/oder die Erschließung von benötigten zusätzlichen Grundstücken für die Herstellung von Lade- beziehungsweise Betankungsinfrastruktur,
  • Schulungen des Fahr- und Werkstattpersonals, die wegen der neu eingesetzten alternativen Antriebstechnologien erforderlich sind,
  • Investitionen in die digitale Infrastruktur, vor allem Software für den Betrieb und die Disposition von Fahrzeug-Flotten mit alternativen Antrieben,
  • innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter zur Nutzung von alternativen Antrieben im ÖPNV.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei

  • Netzanschlüssen für Lade- und Tankinfrastruktur höchstens 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 300.000 je Standort; der Fördersatz kann bei mittleren Unternehmen um 10 Prozent und bei kleinen Unternehmen um 20 Prozent erhöht werden;
  • Elektrolyseanlagen bis zu 45 Prozent der Investitionsausgaben; der Fördersatz kann bei mittleren Unternehmen um 10 Prozent und bei kleinen Unternehmen um 20 Prozent erhöht werden;
  • Erwerb und/oder Erschließung von benötigten zusätzlichen Grundstücken höchstens 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 250.000 je Standort; der Fördersatz kann bei mittleren Unternehmen um 10 Prozent und bei kleinen Unternehmen um 20 Prozent erhöht werden;
  • Schulungen des Fahr- und Werkstattpersonals höchstens 50 Prozent der Schulungskosten, jedoch höchstens EUR 300,00 Fahrerschulungskosten je Person und höchstens EUR 1.500 Werkstattschulungskosten je Person;
  • Investitionen in die digitale Infrastruktur 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 60.000 je Antragstellerin oder Antragsteller,
  • innovativen Projekten mit Modell- und Pilotcharakter bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 100.000.

Die maximale Fördersumme, die Sie im Rahmen dieser Förderrichtlinie bekommen können, beträgt EUR 1 Million.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich oder digital an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?