Förderprogramm

Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland (FRL-DE-ELER)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Referat B/4

Keplerstraße 18

66117 Saarbrücken

Weiterführende Links:
Öffentliche Dorferneuerung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie die Durchführung von Baumaßnahmen, Dorfentwicklungskonzepten oder anderen Maßnahmen zur Stärkung des Tourismus und dörflichen Lebens im Saarland planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Landes bekommen.

Volltext

Das Saarland unterstützt Vorhaben der nachhaltigen Dorfentwicklung in ländlichen Gemeinden, Orten und Ortsteilen.

Als Gebietskörperschaft, Kirchengemeinde, ein anderer Zusammenschluss oder eine natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts bekommen Sie die Förderung unter anderem für folgende Projekte:

  • Erstellung von Dorf-, Gemeinde- oder Regionalentwicklungskonzepten,
  • Umnutzung dörflicher Bausubstanz für Dorfgemeinschaftseinrichtungen sowie ggf. die bauliche Erweiterung im Rahmen der Umnutzung,
  • dorfgemäßen Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes und zum Erhalt des baulich-kulturellen Erbes,
  • Erhaltung und Verbesserung der dorfökologischen Verhältnisse,
  • Stärkung des dörflichen Gemeinschaftslebens,
  • Schaffung kleiner öffentlicher Kultur-, Freizeit- und Tourismusinfrastruktur einschließlich der Fremdenverkehrsinformation mit Bezug zur Ortslage.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung hängt von der Maßnahme ab.

Sie können die Förderung mit Mitteln aus anderen Programmen kombinieren, wenn sich diese auf unterschiedliche Bereiche der Einzelmaßnahmen beziehen.

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Stichtage für die Antragstellung sind grundsätzlich der 15.12. und 31.7. des jeweiligen Jahres.

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