Förderprogramm

Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Referat A/4

Keplerstraße 18

66117 Saarbrücken

Weiterführende Links:
Regionalenwicklung mit LEADER

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Gemeinde, Gemeindeverband oder lokale Aktionsgruppe Maßnahmen planen, die zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen und Teil des LEADER-Ansatzes sind, können Sie einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie als relevanten Akteur der ländlichen Regionen bei Vorhaben zur Umsetzung integrierter lokaler Entwicklungsstrategien (LES) im Rahmen des LEADER-Ansatzes (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz, Energie, integrierte ländliche Entwicklung).

Sie bekommen die Förderung für

  • Durchführung von Vorhaben im Rahmen der Umsetzung der LES einer lokalen Aktionsgruppe (LAG),
  • Vorbereitung und Umsetzung von gebietsübergreifenden oder transnationalen Kooperationsprojekten der LAG,
  • Unterstützung für laufende Kosten der LAGs einschließlich Regionalmanagement sowie Vorhaben zur Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt für die:

  • Durchführung von Vorhaben im Rahmen der Umsetzung der LES zwischen 80 und 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
  • Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsmaßnahmen der LAG bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 5.000,
  • Verwaltung der LAG bis zu EUR 70.000 je LAG oder LEADER-Region und Jahr.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 3.000.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe richten Sie Ihren Projektantrag vor Beginn der Maßnahme an die jeweils zuständige lokale Aktionsgruppe. Es gelten besondere Einreichungsfristen. In der 2. Stufe richten Sie Ihren Zuwendungsantrag an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

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