Förderprogramm

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Saarland

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Frauenförderung
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Ansprechpunkt:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Referat F/3

Franz-Josef-Röder-Straße 23

66119 Saarbrücken

Weiterführende Links:
ESF+-Fördermaßnahmen im Bereich „Arbeitsmarktförderung“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben im Bereich Arbeitsmarkt und Beschäftigung oder Aus- und Weiterbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Saarland hat eine eigene Strategie für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) entwickelt, die im Operationellen Programm des Saarlands für den ESF 2021 bis 2027 dokumentiert ist und sich in der Priorität 1 „Zukunftsfähige Beschäftigte und KMU, Prävention durch Bildung und soziale Integration“ auf folgende spezifischen Ziele konzentriert:

  • d) Unterstützung von Unternehmen im Wandel und Weiterbildung von Beschäftigten zur Unterstützung der Fachkräftesicherung (ESO 4.4)
    Unterstützt werden die Entwicklung digitaler Kompetenzen (IB 145), die Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen sowie Unternehmerinnen und Unternehmern an Veränderungen (IB 146), die Förderung der Chancengleichheit und der aktiven Teilhabe an der Gesellschaft (IB 152) sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Drittstaatsangehörigen am Arbeitsmarkt (IB 156).
    Die Umsetzung erfolgt in Förderprogrammen im Bereich der Zwischengeschalteten Stelle F/6 in der Abteilung „Energie-, Industrie- und Dienstleistungspolitik“ – Bereich Weiterbildung.
  • f) Unterstützung am Übergang Schule – Beruf und beim Einstieg in den Beruf (ESO 4.6)
    Schwerpunkt ist die gezielte Förderung der Beschäftigung und der sozioökonomischen Integration junger Menschen (IB 136).
    Die Umsetzung erfolgt in Förderprogrammen im Bereich der Zwischengeschalteten Stelle F/6 in der Abteilung „Energie-, Industrie- und Dienstleistungspolitik“ – Bereich Unterstützung am Übergang Schule – Beruf; Einstieg durch Praktikum in Ausbildung (EduPA) und im Bereich der Zwischengeschalteten Stelle F/3 in der Abteilung „Arbeit und Arbeitsschutz“.
  • h) Beratung, Qualifizierung und Beschäftigung von (Langzeit-)Arbeitlosen (ESO 4.8)
    Unterstützt werden Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt (IB 135), Beschäftigung und der sozioökonomischen Integration junger Menschen (IB 136), Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt und zur Verringerung der geschlechterspezifischen Segregation auf dem Arbeitsmarkt (IB 142), die Entwicklung digitaler Kompetenzen (IB 145), Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Drittstaatsangehörigen am Arbeitsmarkt (IB 156), die soziale Integration von Menschen, die von Armut oder Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten und Kindern (IB 163).
    Die Umsetzung erfolgt in Förderprogrammen im Bereich der Zwischengeschalteten Stelle F/3 in der Abteilung „Arbeit und Arbeitsschutz“.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des ESF+-Zuschusses beträgt höchstens 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.

Im Rahmen des ESF+-Programms werden Projektträger grundsätzlich durch ein öffentliches Aufrufverfahren in Form eines „Interessentenaufrufs“ oder durch ein direktes Antragsverfahren ermittelt.

Für die Annahme, Prüfung, Bewilligung und Abwicklung der Anträge sind die folgenden Ministerien zuständig:

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Referat F/3
  • Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Referat F/6.
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