Förderprogramm

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Saarland – Arbeit und Arbeitsschutz

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Frauenförderung
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Ansprechpunkt:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Referat F/3

Franz-Josef-Röder-Straße 23

66119 Saarbrücken

Weiterführende Links:
ESF+-Fördermaßnahmen im Bereich „Arbeitsmarktförderung“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben in den Bereichen Arbeit und Arbeitsschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.

Volltext

Das Saarland fördert Sie mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ bei Vorhaben aus den Bereichen Arbeit und Arbeitsschutz.

Sie bekommen die Förderung für

  • Förderaktivitäten im spezifischen Ziel d) Unterstützung von Unternehmen im Wandel und Weiterbildung von Beschäftigten zur Unterstützung der Fachkräftesicherung:
    • Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen (SEAQ),
    • Servicestelle „Next Economy Saar“ (NECO),
    • Servicestelle „Arbeiten und Leben im Saarland“ (ALS),
    • Kompetenz.Lernen.Arbeit+ (KLAR+),
    • Open Educational Ressources (OPER).
  • Förderaktivitäten im spezifischen Ziel f) Unterstützung am Übergang Schule – Beruf und beim Einstieg in den Beruf:
    • Soziale Arbeit in den Berufsbildungszentren (SA BBZ),
    • Individuelle Begleitung zur Orientierung für (Aus-)Bildung (IndigO),
  • Förderaktivitäten im spezifischen Ziel h) Beratung, Qualifizierung und Beschäftigung von (Langzeit-)Arbeitslosen
    • Qualifizierung, Beschäftigung, Aktivierung, Betreuung (QBA Ü30),
    • Beratung, Orientierung, Coaching (BO Frauen),
    • Qualifizierung, Beschäftigung, Aktivierung, Betreuung (QBA Jugend),
    • Jugendkoordination (Juko),
    • Beratung, Orientierung, Coaching (BO Jugend),
    • Landesintegrationsbegleitung (LIB).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des ESF+-Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

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