Förderprogramm

Arbeit für das Saarland (ASaar)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Ansprechpunkt:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Franz-Josef-Röder-Straße 23

66119 Saarbrücken

Weiterführende Links:
Landesprogramm „Arbeit für das Saarland – ASaar“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie mit Ihren Maßnahmen das bestehende öffentliche Förderangebot zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt ergänzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie bei der Umsetzung von zusätzlichen Maßnahmen, die das bestehende Förderangebot der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter zur Eingliederung von langzeitarbeitslosen Menschen in Arbeit fördern und erweitern.

Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Schwerpunkten:

  • Arbeitsverhältnisse nach SGB II (AV),
  • Arbeitsgelegenheiten nach SGB II (AGH),
  • Aktivierungsmaßnahmen nach SGB II in Verbindung mit SGB III (Aktiv) sowie
  • systemische Beratung von Familien im Bezug von SGB-II-Leistungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.

Ihren Antrag richten Sie spätestens einen Monat vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?