Förderprogramm

Transformation der Tourismusregionen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Digitalisierung, Infrastruktur
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Ansprechpunkt:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Referat 8307

Stiftsstraße 9

55116 Mainz

Weiterführende Links:
Förderprogramm „Transformation der Tourismusregionen Rheinland-Pfalz“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als regionale Tourismusorganisation Vorhaben planen, mit denen Sie Ihren Transformationsprozess anschieben oder unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als regionale Tourismusorganisation bei Vorhaben, die zu Ihrem Transformationsprozess beitragen.

Sie bekommen die Förderung für

  • Maßnahmen zur Produktion von touristischem Content (beispielsweise Fotos, Bewegtbild, Text), Mediabudget für Onlinewerbung, Kosten für Suchmaschinenoptimierung, Optimierung digitaler Marketinganwendungen und sonstige, vom Antragsteller zu begründende Anpassungsmaßnahmen im touristischen Marketing,
  • Maßnahmen mit dem Ziel des digitalen Wissenserwerbs, zur digitalen Weiterbildung von Mitarbeitenden, zum Aufbau und der Erweiterung der Digitalisierungskompetenzen von lokalen Touristikerinnen und Touristikern durch Workshops/Schulungen, Durchführung von Informationskampagnen und Aktionstagen, Entwicklung digitaler Inhalte/Content, Stärkung digitaler Kommunikation oder sonstige Maßnahmen mit dem Ziel des digitalen Wissensaufbaus und -transfers,
  • Aufklärungs- oder Motivationskampagnen für regionale Leistungsträger, regionale Vermarktungsstrategie, Informationskampagne für Gäste, Steuerung von Aktivitäten zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsperformance bei bestehenden oder Entwicklung von neuen Tourismusangeboten,
  • Maßnahmen zur innovativen Verbesserung des touristischen Marketings wie beispielsweise neue, kreative oder signifikant verbesserte Dienstleistungen oder Methoden, die in besonderem Maße den Anforderungen zur Stärkung und Sicherung einer resilienten regionalen Tourismusentwicklung entsprechen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, jedoch höchstens EUR 50.000 je Antragstellerin und Antragsteller und Vorhaben.

Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen von jährlichen Förderaufrufen, die im Internet veröffentlicht werden, und vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Referat 8307.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?