Förderprogramm

Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Ansprechpunkt:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Referat 8308 – Tourismuswirtschaft und Investitionsförderung Tourismus

Stiftsstraße 9

55116 Mainz

Weiterführende Links:
Projektförderung von Kommunen EFRE-Fördercall öffentliche Tourismusinfrastruktur

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune in öffentliche Einrichtungen der touristischen Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kommune – teilweise mit Mitteln des Bundes und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – bei Investitionsvorhaben im Bereich der öffentlichen Tourismusinfrastruktur, die einen starken und nachhaltigen Impuls für die Entwicklung des Tourismus erwarten lassen und von besonderer regionaler Bedeutung sind.

Sie bekommen die Förderung für Investitionen in

  • die Attraktivitätssteigerung, Erweiterung und Errichtung von Basiseinrichtungen der öffentlichen Tourismusinfrastruktur, beispielsweise Beschilderung, Markierung und Möblierung qualitätszertifizierter Wanderwege und touristisch bedeutsamer Radwege im Rahmen regionaler Konzepte, Steganlagen für den Bootstourismus, Wasserwanderrastplätzen sowie die Schaffung digitaler Angebote in diesen Bereichen,
  • die Optimierung der Erlebnisqualität der öffentlichen Tourismusinfrastruktur, beispielsweisee an bedeutenden Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur oder auch saisonverlängernde Maßnahmen sowie Vorhaben mit einem regionalen, kooperativen Ansatz,
  • innovative, saisonunabhängige Angebote der öffentlichen Tourismusinfrastruktur unter Anwendung digitaler Technologien (Tourismus 4.0), beispielsweise innovative Besucherzentren zu profilierten regionaltypischen und touristisch bedeutsamen Themen im Sinne der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für die Beschilderung, Markierung und Möblierung qualitätszertifizierter Wanderwege und touristisch bedeutsamer Radwege bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben und
  • in allen anderen Fällen bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben,

jedoch höchstens EUR 5 Millionen je Vorhaben.

Das Investitionsvolumen muss bei

  • Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung, Erweiterung und Errichtung von Basiseinrichtungen der öffentlichen Tourismusinfrastruktur und zur Optimierung der Erlebnisqualität der öffentlichen Tourismusinfrastruktur mindestens EUR 75.000,
  • innovativen, saisonunabhängigen Angeboten der öffentlichen Tourismusinfrastruktur mindestens EUR 200.000

betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Bitte beachten Sie: Für Projekte, die mit EFRE-Mitteln gefördert werden (Tourismus 4.0, touristische Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien), gilt ein zweistufiges Antragsverfahren. In der 1. Stufe reichen Sie im Rahmen von Förderaufrufen Ihren Projektvorschlag bitte zu bestimmten Fristen ein.

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