Förderprogramm

Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) – ISB-Programme InnoTop und Innovationsgutschein

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen bei der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben), die hochinnovativ und mit einem erheblichen Realisierungsrisiko verbunden sind.

Sie erhalten eine Förderung für

  • die Vergabe von Tätigkeiten der industriellen Forschung und/oder experimentellen Entwicklung an externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (ISB-Programm Innovationsgutschein – FuE-Auftrag),
  • Studien zur Analyse und Bewertung des Potenzials und der Erfolgsaussichten eines FuE-Vorhabens (ISB-Programm InnoTop, Modul Durchführbarkeitsstudien) und
  • Vorhaben der industriellen Forschung und/oder experimentellen Entwicklung, die neue, wesentlich geänderte oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zum Ziel haben (ISB-Programm InnoTop, Modul FuE-Vorhaben).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei Innovationsgutscheinen: 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 40.000,
  • bei Durchführbarkeitsstudien: 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 80.000; der Fördersatz wird bei mittleren Unternehmen um 10 Prozent und bei kleinen Unternehmen um 20 Prozent erhöht,
  • bei FuE-Vorhaben: in Abhängigkeit von Vorhaben und Größe des Unternehmens bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 700.000 je Einzelvorhaben,
  • klimaschützenden FuE-Vorhaben (Klimabonus RheinlandPfalz): in Abhängigkeit von Vorhaben und Größe des Unternehmens bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 800.000 je Einzelvorhaben.

Sie können die Innovationsgutscheine und die Förderung für Durchführbarkeitsstudien und FuE-Vorhaben miteinander kombinieren. Die Teilvorhaben müssen dafür aufeinander aufbauen, jedes Teilvorhaben braucht ein abgegrenztes Teilthema. Eine Doppelförderung von Ausgaben muss ausgeschlossen sein.

Sie können den Innovationsgutschein nur einmal im Kalenderjahr beantragen.

Sie bekommen einen Zuschuss für die Umsetzung einer Durchführbarkeitsstudie oder eines FuE-Vorhaben erneut, wenn Sie den Verwendungsnachweis für das vorangegangene geförderte Vorhaben vorgelegt haben. Als großes Unternehmen dürfen Sie zudem in den 3 Jahren vor einer Antragstellung keine Mittel aus dem Einzelbetrieblichen Innovations- und Technologieförderprogramm Rheinland-Pfalz (InnoTop) erhalten haben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

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