Förderprogramm

Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Ansprechpunkt:

zuständige Kreisverwaltung Rheinland-Pfalz

Weiterführende Links:
GAP-Strategieplan 2023–2027 GAP-Strategieplan 2023–2027 – Antragsunterlagen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt oder Winzerin und Winzer am EULLa-Programmbestandteil „Vertragsnaturschutz“ teilnehmen und zusätzliche nicht produktive Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei nicht produktiven Investitionen, wenn Sie bereits im Bereich „Vertragsnaturschutz“ des EULLa-Programms (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) gefördert werden. Die Investitionen dürfen nicht zu einer erheblichen Steigerung des Wertes Ihres Betriebs oder seiner Rentabilität führen.

Sie erhalten die Förderung für die Anlage oder Pflanzung von

  • standortgerechten Bäumen,
  • Streuobstbäumen,
  • Lesesteinhaufen,
  • Vernässungsstellen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • EUR 55,00 pro Baum für die Pflanzung von standortgerechten Bäumen,
  • EUR 50,00 pro Baum für die Pflanzung von Streuobstbäumen,
  • EUR 30,00 pro Stück für die Anlage von Lesesteinhaufen,
  • EUR 125,00 pro Stück für die Anlage von Vernässungsstellen.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme an die für Sie zuständige Kreisverwaltung.

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