Förderprogramm

Infrastrukturfinanzierung

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Holzhofstraße 4

55116 Mainz

Weiterführende Links:
Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in die kommunale und soziale Infrastruktur in Rheinland-Pfalz investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt Sie bei der Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen oder Maßnahmen zur nachhaltigen Kommunal- und Regionalentwicklung in Rheinland-Pfalz.

Sie bekommen die Förderung vor allem für Investitionen in

  • allgemeine Verwaltung, Bildung, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Kulturpflege, Stadt- und Dorfentwicklung,
  • Ver- und Entsorgung, Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger,
  • Schaffung von sozialer Infrastruktur und kommunaler Verkehrsinfrastruktur sowie
  • Grundstücke, die Bestandteil eines Vorhabens sind.

Sie bekommen die Förderung als Darlehen.

Die Darlehenshöhe liegt zwischen mindestens EUR 250.000 und maximal EUR 25 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten finanzieren.

Ihre Anfrage zur Einholung eines Angebots richten Sie bitte an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Einrichtungen des öffentlichen Sektors und privatrechtlich organisierte Unternehmen der öffentlichen Hand mit Sitz in Rheinland-Pfalz. Dies sind:

  • Gebietskörperschaften,
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
  • öffentlich-rechtliche Zweckverbände,
  • Verbände aus einem oder mehreren dieser Körperschaften beziehungsweise Anstalten des öffentlichen Rechts,
  • Unternehmen in privater Rechtsform bei einer überwiegend unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung mindestens einer Gebietskörperschaft,
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts,
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss zum Erreichen folgender Finanzierungsziele beitragen:
    • Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und der Konvergenz in der erweiterten Union,
    • Umweltschutz und nachhaltige Kommunalentwicklung,
    • Förderung einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und sicheren Energieversorgung,
    • Gesundheitsversorgung und Gesundheitsvorsorge,
    • Ausbau transeuropäischer Netze.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie für die Vergabe von Finanzierungen für Infrastrukturmaßnahmen in Rheinland-Pfalz

Stand: Januar 2022

1. Zweck der Finanzierung

Das Programm „Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz“ der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) soll die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen oder Maßnahmen zur nachhaltigen Kommunal- und Regionalentwicklung in Rheinland-Pfalz fördern. Hierdurch wird auch der Abbau des kommunalen Investitionsstaus und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land unterstützt.

2. Adressaten der Finanzierung

Die Finanzierung richtet sich an Einrichtungen des öffentlichen Sektors und privatrechtlich organisierte Unternehmen der öffentlichen Hand mit Sitz in Rheinland-Pfalz:

  • Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Öffentlich-rechtliche Zweckverbände
  • Verbände, die aus einem oder mehreren dieser Körperschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts bestehen
  • Unternehmen in privater Rechtsform bei einer überwiegend unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung mindestens einer Gebietskörperschaft
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen

3. Art und Voraussetzung

3.1. Gefördert werden Investitionen in Rheinland-Pfalz, insbesondere Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen Verwaltung, der Bildung, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zur Kulturpflege, Stadt- und Dorfentwicklung, der Ver- und Entsorgung, der Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger, die Schaffung von sozialer Infrastruktur und kommunaler Verkehrsinfrastruktur, sowie Investitionen in Grundstücke, die Bestandteil eines Vorhabens sind.

3.2. Das Vorhaben trägt zum Erreichen folgender Finanzierungsziele bei:

  • Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und der Konvergenz in der erweiterten Union
  • Umweltschutz und nachhaltige Kommunalentwicklung
  • Förderung einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und sicheren Energieversorgung
  • Gesundheitsversorgung und Gesundheitsvorsorge
  • Ausbau transeuropäischer Netze

3.3. Die Förderung erfolgt i.d.R. durch Kredite, die entweder durch die ISB direkt oder von der ISB als Teil eines Kreditkonsortiums vergeben werden. Andere Finanzierungsformen – wie z.B. Forfaitierung von Forderungen – sind möglich.

3.4. Die Konditionen orientieren sich am Grad der Verflechtung mit der/den Gebietskörperschaft/en oder dem/den Projektträger/n sowie der konkreten Besicherung des Vorhabens.

3.5. Die Laufzeit der Finanzierung beträgt bis zu 30 Jahre.

3.6 Die Finanzierung kann 100% der Gesamtkosten des Vorhabens betragen. Laufzeiten und Tilgungsvarianten können projektbezogen strukturiert werden.

3.7. Die Finanzierung ist banküblich, i.d.R. durch Kommunalbürgschaft, zu besichern.

3.8. Kreditengagements der ISB für Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.

3.9. Die ISB und solche Institutionen, gegenüber denen die ISB aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, können jederzeit die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Kreditnehmers bzw. Finanzierungsnehmers prüfen und erhalten vom Kreditnehmer bzw. Finanzierungsnehmer entsprechende Unterlagen bzw. Auskünfte.

4. Antragstellung

Die ISB wird auf Anfrage ein Angebot für den Abschluss eines Finanzierungsvertrages unterbreiten.

5. Auf die Gewährung einer Finanzierung durch die ISB besteht kein Anspruch.

6. Weitere Einzelheiten sind in den jeweiligen Angebotsannahmen zu regeln.

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